Transport von Tieren

Der Transport von Tieren ist in Gesetzen und Verordnungen geregelt (Tierschutzgesetz, Tiertransportgesetz, …), die sich in den einzelnen Mitgliedstaaten durchaus unterscheiden können. EU-Verordnungen gelten in allen Mitgliedsländern gleich.

Die gesetzlichen Bestimmungen enthalten generelle Regelungen über die Ausbildung der Transporteure, die Ausstattung der Fahrzeuge, Hygienevorkehrungen, die maximal erlaubte Transportdauer und vieles mehr. Die Regelungen gelten für alle Transporte zu gewerblichen Zwecken, also Nutz- und Schlachtvieh ebenso wie den Transport von Tieren zum Verkauf. Zweck der Bestimmungen ist einerseits die Vermeidung unnötiger Qualen, aber auch die Vermeidung der Ausbreitung von Seuchen.

Ein ganz wichtiges Instrument zur Kontrolle ist TRACES (TRAde Control and Expert System), eine Datenbank der EU, in der der gesamte Tiertransport innerhalb der EU und mit Drittstaaten erfasst wird. Veterinärbehörden aller mit dem Transport befassten Staaten (auch Durchfuhrländer) sind online vernetzt, was die Kontrolle der Transporte erleichtert.

Wie funktioniert TRACES?
Wer Tiere zu gewerblichen Zwecken transportieren will, hat diese Absicht seiner Behörde zu melden. Stimmt die Behörde dem Transport zu, so verständigt TRACES alle beteiligten Behörden der Durchfuhrländer und des Bestimmungslandes. Die Dokumente sind für die betroffenen Behörden nun jederzeit abrufbar.
Für jedes transportierte Tier ist eine Tiergesundheitsbescheinigung mitzuführen. Das heißt, dass ein Tierarzt den Gesundheitszustand prüfen und die Transportfähigkeit des Tieres bescheinigen muss.

Betrifft uns das?
Als Urlauber, der mit seinem vierbeinigen Freund in den Urlaub fährt, sind Sie von der TRACES-Pflicht nicht betroffen. Informieren Sie sich über benötigte Impfungen, über Gesundheitsrisiken im Urlaubsland und mögliche Prophylaxe (Stichwort „Mittelmeerkrankheiten“), und vergessen Sie nicht, den EU-Heimtierausweis mitzunehmen. Aber Achtung: Sollten Sie mit einer größeren Zahl an Tieren reisen, empfiehlt sich der Kontakt zur Veterinärbehörde: Der Nachweis, dass kein gewerblicher Transport vorliegt, ist Sache des Tierhalters!

LASA Österreich/Deutschland hat sich nicht dem Tierhandel verschrieben. Kommt aber ein Tier auf Pflegestelle oder wird es in Deutschland oder Österreich adoptiert, so gilt diese Vermittlung als gewerblicher Zweck, auch wenn keine Gewinnabsicht dahinter steckt. Die Transporte sind also TRACES-pflichtig.
Wir befürworten ausdrücklich diese Kontrollmöglichkeit durch die Veterinärbehörde und die damit verbundenen Auflagen! Nur dadurch ist gewährleistet, dass ausschließlich gesunde Tiere den Strapazen des Transports ausgesetzt werden, nur registrierte (gechipte), vollständig grundimmunisierte Tiere auf die Reise gehen und die Einhaltung der Transportbestimmungen lückenlos überprüft werden kann!

Die TRACES-Dokumente liegen bei den Veterinärbehörden in Österreich und Deutschland aus. Ein Durchschlag des Formulars ist beim Transport mitzuführen und wird vom Übernehmer des Tieres unterzeichnet. So ist auch der Verbleib des Tieres in seinem neuen Zuhause dokumentiert. In Österreich ist nun binnen 4 Wochen die amtliche Registrierung des Tieres vorzunehmen.

TRACES gibt Ihnen die Möglichkeit, illegale Händler zu erkennen! Ein legal ins Land gebrachtes Tier verfügt nicht nur über einen vollständig geführten Impfpass, in den der Gesundheitscheck für die Reise eingetragen ist, es wird auch von TRACES-Dokumenten begleitet, die Ihnen bei der Übergabe des Tieres ohne Aufforderung vorgelegt werden!

Kaufen Sie kein Tier, dessen Herkunft nicht geklärt ist, kaufen Sie keine „Schnäppchen“!