Haftpflichtversicherung

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Meistens bleibt es dem Hundehalter selbst überlassen, ob er für seinen Liebling eine Haftpflichtversicherung abschließt oder nicht. Viele Hundebesitzer gehen auch davon aus, dass ihre Hausratsversicherung die Haftpflicht für einen Vierbeiner beinhaltet.
Sei es, dass der Welpe seine Wiedersehensfreude nicht zügeln kann und am Mantel der Nachbarin deutliche Spuren hinterlässt, der überschwängliche Junghund in der Hundezone einen anderen Hundehalter zu Fall bringt – vor Haftungsfragen ist niemand gefeit. Und das kann teuer werden. Manchmal auch Existenzbedrohend.
Als Hundebesitzer haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen!
Eine generelle Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht weder in Deutschland noch in Österreich. Die Regelung ist Sache der Länder und so gibt es in Österreich wie in Deutschland Bundesländer, in deren Landesgesetzen der Abschluss einer Versicherung vorgeschrieben ist. In einigen Bundesländern gelten gesonderte Bestimmungen für „Listenhunde“!
Bitte informieren Sie sich über die geltenden Vorschriften in Ihrem Bundesland. Ihre Gemeinde (Bürgermeister) oder die Bezirksverwaltung geben Auskunft zur geforderten Deckungssumme und eventuellen weiteren Bedingungen des Versicherungsvertrags. In einigen Bundesländern hat der Vertrag die eindeutige Zuordnung zum versicherten Tier (Chipnummer, Rasse, Aussehen) zu enthalten. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen Ihrer Hausratsversicherung, inwieweit eine Deckung für Ihren treuen Begleiter gegeben ist und der Vertrag die Anforderungen in Ihrem Bundesland erfüllt!
Hunde, die über LASA Österreich/Deutschland in Pflegestellen versorgt werden, sind über den Verein haftpflichtversichert.
Schäden, die der Hund an Möbeln oder Wertgegenständen der Pflegestelle verursacht, sind nicht versichert. Auch Schäden, die durch eine Verletzung der Sorgfalts- oder Aufsichtspflicht außerhalb der Wohnung verursacht werden, sind von der Leistung ausgenommen. Die Hunde sind daher an der Leine zu führen, bis das Tier zu seinem Halter eine feste Bindung aufgebaut hat und zuverlässig die Grundkommandos befolgt. Für Schäden, die aus einer Missachtung dieser Regelung oder anderen Bedingungen des Pflegestellenvertrages resultieren, übernimmt der Verein keine Haftung!

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